Grundversicherung kündigen, Zusatzversicherung behalten
Wer die Grundversicherung wechseln oder kündigen möchte, muss die Regeln genau kennen, damit die Zusatzversicherungen davon unberührt bleiben. Entscheidend sind Fristen, die richtige Reihenfolge der Schritte und die Bedingungen der Krankenkasse. So lässt sich die Grundversicherung anpassen, ohne den Schutz der ergänzenden Policen unnötig zu gefährden.
Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und sollte nicht als medizinischer Rat betrachtet werden. Bitte konsultieren Sie eine qualifizierte medizinische Fachkraft für eine individuelle Beratung und Behandlung.
Das schweizerische Krankenversicherungssystem basiert auf zwei getrennten Säulen: der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG und den freiwilligen Zusatzversicherungen nach VVG. Während die Grundversicherung gesetzlich festgeschriebene Leistungen garantiert und jede Kasse jede Person unabhängig von Vorerkrankungen aufnehmen muss, gelten für Zusatzpolicen privatrechtliche Regelungen. Das bedeutet, dass Versicherungsnehmer das Recht haben, diese beiden Bereiche völlig unabhängig voneinander bei unterschiedlichen Gesellschaften abzuschliessen oder fortzuführen.
Grundversicherung und Zusatzversicherung klar trennen
Ein häufiges Missverständnis betrifft die angebliche Kopplung beider Verträge. Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass eine Kündigung der Grundversicherung automatisch den Verlust aller Zusatzversicherungen nach sich zieht. Rechtlich gesehen ist dies jedoch nicht der Fall. Krankenkassen dürfen eine bestehende Zusatzversicherung nicht einfach auflösen, nur weil die Grunddeckung zu einem anderen Anbieter verlegt wird. Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, bestehende privatrechtliche Verträge weiterzuführen, solange die Prämien pünktlich bezahlt werden und keine vertragswidrigen Umstände vorliegen.
Dennoch versuchen einige Gesellschaften, Kunden durch Klauseln oder administrative Gebühren davon abzuhalten, Verträge zu trennen. So verlangen manche Kassen geringe Administrationsgebühren für getrennte Rechnungen oder streichen Rabatte, die zuvor gewährt wurden. Diese zusätzlichen Kosten sind jedoch meist sehr überschaubar im Vergleich zu den Einsparungen, die sich durch einen Wechsel der Grundversicherung zu einem günstigeren Anbieter erzielen lassen. Daher lohnt sich eine nüchterne Gegenüberstellung der tatsächlichen Prämienunterschiede stets aufs Neue.
Kündigungsfristen und Termine im Blick behalten
Für die obligatorische Grunddeckung gilt in der Regel der 30. November als Stichtag, sofern die Franchise bei dreihundert Franken liegt oder ein Standardmodell gewählt wurde. Die schriftliche Kündigung muss bis zu diesem Tag bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein, wobei das Datum des Poststempels nicht ausreicht. Wer hingegen eine Kündigung der Zusatzversicherung erwägt, muss ganz andere Fristen beachten. Bei Zusatzversicherungen belaufen sich die Fristen häufig auf drei bis sechs Monate per Ende eines Kalenderjahres, wodurch der Kündigungsbrief oft bereits Ende Juni oder Ende September vorliegen muss.
Da das Ziel darin besteht, die Zusatzdeckung beizubehalten und lediglich die Grunddeckung zu wechseln, darf im Kündigungsschreiben ausschliesslich die Grundversicherung gekündigt werden. Eine unpräzise Formulierung könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Sachbearbeiter irrtümlich alle Policen auflöst. Dies wäre fatal, da ein erneuter Abschluss von Zusatzversicherungen im fortgeschrittenen Alter oder nach neu aufgetretenen Beschwerden aufgrund von Gesundheitsfragen oft abgelehnt wird.
Vorgehen bei der Krankenkasse verstehen
Das praktische Vorgehen erfordert Sorgfalt bei der Korrespondenz. Im Kündigungsschreiben an die bisherige Krankenkasse sollte ausdrücklich vermerkt sein, dass die Kündigung nur für die Grundversicherung gilt und sämtliche Zusatzversicherungen unverändert weitergeführt werden. Es empfiehlt sich, dieses Schreiben per Einschreiben zu versenden, um einen rechtssicheren Nachweis über den rechtzeitigen Eingang in den Händen zu halten.
Zudem ist es ratsam, von der bisherigen Kasse eine schriftliche Bestätigung einzufordern, die explizit festhält, dass die Zusatzversicherungen unter den bestehenden Bedingungen aktiv bleiben. Sollte die Kasse darauf hinweisen, dass Mehrkosten für die Rechnungsführung entstehen, kann geprüft werden, ob diese Bedingungen tatsächlich im Reglement der Zusatzversicherung verankert sind. In den allermeisten Fällen läuft der Weiterbetrieb jedoch reibungslos ab, sobald die formellen Schritte korrekt vollzogen sind.
Wechsel ohne unnötige Unterbrechungen vorbereiten
Beim Abschluss der neuen Grundversicherung muss der bisherige Versicherer nicht zwingend über den genauen neuen Anbieter informiert werden, allerdings meldet die neue Kasse den Beitritt an die alte Kasse. Die lückenlose Deckung ist gesetzlich garantiert, da eine Kündigung der Grundversicherung erst dann rechtswirksam wird, wenn die bisherige Kasse die Bestätigung der neuen Kasse über die lückenlose Weiterversicherung erhalten hat. Eine Deckungslücke im obligatorischen Bereich ist daher faktisch ausgeschlossen.
Im Alltag bei Behandlungen reicht man Arztrechnungen künftig einfach getrennt ein. Rechnungen für Pflichtleistungen gehen an den neuen Grundversicherer, während Rechnungen für spezielle Leistungen wie Brillen, alternative Heilmethoden oder Zahnbehandlungen weiterhin an die Kasse mit der Zusatzversicherung geschickt werden. Durch diese klare Trennung geniessen Versicherte finanzielle Optimierung und bewahren gleichzeitig ihren wertvollen, über Jahre aufgebauten Versicherungsschutz ohne Risiko.